Lexikon -Fahrraddiebstahl zwischen 6 und 22 Uhr
Versicherer leisten im Allgemeinen nicht, wenn das Fahrrad lediglich mit einem Rahmenschloss (festinstalliertes Schloss am Fahrradrahmen) gesichert war.
Der Diebstahl aus dem eigenen verschlossenem Keller ist ohnehin versichert.